Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand 26.06.2025
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über
diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://schmerling.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.6.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf PageSpeed Insights von Google
Feedback und Kontaktangaben
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen sind möglicherweise einige Elemente der Website nicht vollständig barrierefrei. Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Schmerling GmbH // Ludwigsburg // Liebigstraße 10 // Telefon 07141 92 38 – 21
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie
bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landeszentrum Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen
mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Baden-Württemberg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon 0711 123-3636 / post@barrierefreiheit.bwl.de